STUDIENVORBEREITUNG
Unsere Aufgabe ist es, Menschen an die Musik heranzuführen, die Freude daran zu wecken, und ihnen eine aktive Teilhabe am Musikleben zu ermöglichen. Es gilt aber auch besondere Talente zu entdecken, individuell zu fördern und auf ein mögliches Musikstudium vorzubereiten. Für diese besonders talentierten Schülerinnen und Schüler steht an der Musik- und Jugendkunstschule der Stadt Nürtingen die Studienvorbereitung zur Verfügung. Das Ziel der Studienvorbereitung besteht darin, Jugendlichen, die eine besondere Begabung haben, eine außerordentliche Leistungsbereitschaft signalisieren und den entsprechenden Fleiß aufbringen, eine besondere Förderung und eine breit gefächerte musisch-kreative Ausbildung zukommen zu lassen, damit sie sich für ein Studium an einer Staatlichen Musikhochschule qualifizieren können. Trotz des angestrebten Ziels eines Musikstudiums soll keine Verpflichtung bestehen, ein solches Studium aufzunehmen. Informationen zu unseren Lehrkräften in der Studienvorbereitung findet Ihr hier. Die hier aufgeführten Informationen sind auch in gedruckter Form in unseren Gebäuden ausgelegt, oder Ihr könnt diese als PDF herunterladen.
QUALITÄTSIEGEL
Seit April 2023 ist unser Angebot der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) zertifiziert.
Um der Studienvorbereitung ein landesweites Qualitätssiegel zu verleihen, haben die Landesrektorenkonferenz der Musikhochschulen Baden-Württemberg und der Landesverband der Musikschulen Baden-Württemberg ein Angebot zur Zertifizierung der SVA an öffentlichen Musikschulen erstellt. Wir sind eine von insgesamt 18 Musikschulen aus ganz Baden-Württemberg die alle geforderten Qualitätsstandards erfüllt und dürfen uns Musikschule mit zertifizierter studienvorbereitender Ausbildung nennen.
ÜBERSICHT ÜBER DIE STUDIENVORBEREITUNG
INHALTE
Die Studienvorbereitung stellt den Schülerinnen und Schülern ein umfassendes und ein in Hinblick auf eine Aufnahmeprüfung an einer Musik hochschule ausgelegtes Unterrichtsprogramm zur Verfügung, welches sich in drei Ausbildungszweige gliedert. Die Teilnahme an allen aufgeführten Ausbildungszweigen und deren Unterrichte ist nach einer in die Studienvorbereitung erfolgten Aufnahme verpflichtend. Ebenso ist in den Bereichen ,Instrumental- & Vokalausbildung' und ,Musiktheorie' regelmäßig ein Leistungsnachweis zu erbringen.
AUFNAHME IN DIE STUDIENVORBEREITUNG
Die Aufnahme in die Studienvorbereitung gliedert sich in drei Stufen. In der ersten Stufe erfolgt der Antrag für eine Aufnahme (siehe ,Voraussetzungen & Antrag'), in der zweiten Stufe eine Aufnahmeprüfung in Form eines Vorspiels (siehe ,Aufnahmeregularien'). In der dritten und letzten Stufe erfolgt die Beurteilung des Vorspiels anhand bestimmter Kriterien durch das Kompetenzteam und damit die Entscheidung über eine Aufnahme (siehe ,Beurteilungsverfahren & Kriterien').
1. Antrag
Der Vorschlag für eine Aufnahme in die Studienvorbereitung geht van der entsprechenden Lehrkraft aus. Bei der Schülerin bzw. dem Schuler muss eine überdurchschnittliche Begabung in Verbindung mit hohem Engagement erkennbar sein, sowie ein nachhaltiges Interesse an einer intensiven Beschäftigung mit dem eigenen Instrument bzw. der Stimme. Weitere Voraussetzung ist eine Offenheit gegenüber den zusätzlichen Inhalten der Studienvorbereitung (Nebenfach, Musiktheorie, usw.) und das Bewusstsein der damit verbundenen Verpflichtungen, des zeitlichen Aufwandes und der damit verbundenen Verantwortung. Ein Mindestalter van 12 Jahren wird van daher empfohlen.
Der Antrag der Lehrkraft muss schriftlich formuliert sein, und soll auf Grundlage der o.g. Antragskriterien die Eignung der Schülerin bzw. des Schulers hervorheben. Ebenso soll die Schülerin bzw. der Schuler einen selbständig verfassten, kurzen Text anfügen, aus welcher Motivation heraus sie bzw. er gerne an der Studienvorbereitung teilnehmen mochte. Dies soll einen selbstreflektorischen Vorgang anstoßen, der die Schülerin bzw. den Schuler dazu bringt, die eigene Motivation u.a. im Hinblick auf ein Musikstudium zu überdenken und für sich selbst zu überprüfen. Der Antrag ist in der Geschäftsstelle einzureichen.
2. Aufnahmeprüfung
Nach positivem Befund über den Antrag wird ein Termin für ein Vorspiel vereinbart, aufgrund dessen ein Kompetenzteam über die Aufnahme der Schülerin bzw. des Schulers entscheidet.
Beim Vorspiel müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
I. Mindestens zwei Stucke unterschiedlicher Epoche, sowie unterschiedlicher Tempi (langsam/schnell).
II. Hervorheben von musikalischem Ausdruck und technischer Versiertheit (siehe auch ,Kriterien')
Ill. Die Vortragszeit van 1O Minuten sollte nicht überschritten werden
Das Kompetenzteam setzt sich wie folgt zusammen:
I. Schulleitung (Vorsitz)
II. Lehrkraft der Bewerberin bzw. des Bewerbers
Ill. Fachschaftsleitung der entsprechenden Fachschaft oder eine entsprechende Vertretung
IV. Eine weitere, durch die Schulleitung zu benennende Lehrkraft aus dem Kompetenzkreis
V. Die Nebenfachlehrkraft (Klavier bzw. Gesang) oder eine entsprechende Vertretung
Die Anwesenheit der Lehrkraft der Bewerberin bzw. des Bewerbers ist Voraussetzung für das Abhalten des Vorspiels. Können von den übrigen Mitgliedern des Kompetenzteams nicht alle anwesend sein, sollten entsprechend Vertretungen bestellt werden, sodass eine Mindestanzahl von fünf Mitgliedern erreicht wird. Auf eine gewisse Kontinuität der Mitglieder sollte zugunsten eines fairen Vergleichs der Bewerberinnen und Bewerber geachtet werden.
3. Zulassung
Die Beurteilung findet direkt im Anschluss und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, insbesondere der zu beurteilenden Schülerin bzw. des zu beurteilenden Schulers statt, der eine Einordnung durch die verantwortliche Lehr kraft vorangeht. Im Anschluss ist auf Grundlage folgender Kriterien eine rein fachlich-objektive Betrachtung vorzunehmen:
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Intonation, Dynamik & Artikulation
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Notentext (Texttreue)
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Technische Versiertheit
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Musikalische Gestaltung
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Gesamtauftreten & Souveränität
Nach der fachlichen Beurteilung soll bei Bedarf auch Platz für persönliche oder die Persönlichkeit der Schülerin bzw. des Schülers betreffende Fragen sein. Hierbei ist auf einen fairen, konstruktiven und angemessenen Aus tausch zu achten. Abschließend geben die Mitglieder des Kompetenzteams ihre Empfehlungen ab, ob die Schülerin bzw. der Schuler in die Studienvorbereitung aufgenommen werden sollte oder nicht. Die endgültige Entscheidung obliegt der Schulleitung.
KOSTEN
Der Eigenanteil für die Schülerin bzw. den Schüler wird auf Grundlage der aktuell gültigen Entgeltordnung erhoben und beträgt regulär 160,- € im Monat. Aufgrund der Zertifizierung unserer Institution als qualifizierte Einrichtung der Studienvorbereitung ist es uns durch weitere Fördermittel des Landes Baden-Württemberg möglich, die Studienvorbereitung für ein monatliches Entgelt in Höhe der Kosten für den Einzelunterricht über 45 Minuten (derzeit 116,50€) anzubieten.