
Corona-Update V

Montag, 10. Januar 2022
Neue Regelungen zum 10.01.2022
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
leider bestimmt auch im neuen Jahr vorerst Corona unseren Unterrichtsbetrieb, dessen Regelungen mit den neuen Corona-Verordnungen vom 27.12.2021 leicht angepasst wurden. Folgende Auflagen gelten somit für unseren Unterricht ab dem 10.01.2022:
Derzeitige Stufe: Alarmstufe II
Die Alarmstufe II gilt derzeit unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung bis min. 01.02.2022.
1. Zutritt nur für Schülerinnen und Schüler mit 2G+
Ausgenommen von 2G:
Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht:
Geboosterte Personen (3. Impfung)
NEU: Geimpfte und Genesene, deren Infektion bzw. letzte Impfung der Grundimmunisierung (2. Impfung) maximal drei Monate zurückliegt (bisher sechs Monate)
Personen, für die keine Empfehlung der STIKO hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung (3. Impfung) vorliegt
2. Maskenpflicht im Unterricht
NEU: Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen
Ausgenommen von der (FFP2)-Maskenpflicht:
Unterricht an Blasinstrumenten
Noch nicht eingeschulte Kinder
Im Gesangsunterricht ist weiterhin eine medizinische Maske ausreichend
Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen und Euch alles Gute, und wieder viel Freude mit unseren Angeboten an der Musik- und Jugendkunstschule.