
Corona-Update I

Montag, 13. September 2021
Neue Regelungen zum 13.09.2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
gem. der aktuellen CoronaVO Musik-, Kunst und Jugendkunstschulen kann unser Unterrichtsbetrieb ab dem 13. September 2021 uneingeschränkt durchgeführt werden. Hierbei gelten folgende Hygiene- und Zutrittsregelungen:
3G-Regelung
Für die Teilnahme an unseren Angeboten und Veranstaltungen ist ein 3G-Nachweis erforderlich. Teilnehmer:innen müssen somit entweder ein Impfzertifikat, einen Genesenennachweis oder einen Nachweis über negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) erbringen. Ausgenommen hiervon sind:
Kinder unter 6 Jahren, sowie noch nicht eingeschulte Kinder
Schüler:innen der allgb. Schulen, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden (der Nachweis durch die Schule ist somit nicht mehr notwendig!)
Begleitpersonen bei kurzzeitigem Aufenthalt im Innenbereich
Maskenpflicht
In all unseren Gebäuden gilt nach wie vor die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausgenommen hiervon sind:
Kinder unter 6 Jahren
Unterrichte an Blasinstrumenten und im Gesang
Weitere medizinisch begründete Ausnahmen gem. CoronaVO §2 (z.B. Attest)
Abstandsregelung auf den Fluren
Wir freuen uns, dass insbesondere der aufwändige Testnachweis für unsere schulpflichtigen Schüler:innen entfällt, und somit der bürokratische Aufwand auf allen Seiten geringer wird. Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir einen guten Start ins neue Schuljahr!